Maschinen und Anlagen
Förderung

Bafa Module
im Überblick

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Investitionen

Entdecken Sie die Zukunft der Energieberatung mit dem BAFA-Modulen! Tauchen Sie ein in die Welt der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz und erweitern Sie Ihr Fachwissen in diesem zukunftsweisenden Bereich. 

Mit dem BAFA Modul 6 erhalten Sie nicht nur fundierte Kenntnisse über die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien, sondern auch wertvolle Einblicke in die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen. Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, um Ihr Unternehmen auf das nächste Level zu heben und sich für spannende Berufsmöglichkeiten zu qualifizieren. Melden Sie sich noch heute an und gestalten Sie aktiv die Energiewende von morgen!

BAFA - Module 1-6 im Überblick

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Kurz (BAFA).

Das Förderprogramm besteht aus 6 Modulen, ist technologieoffen und für alle Branchen zulässig. Ziel der Förderung ist es, die Investition für energieeffizienten Prozessanlagen, welche Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, finanziell zu unterstützen.

Wer ist förderberechtigt?
  • Private und kommunale Unternehmen
  • Freiberufler
  • Contractoren
Modul 1 - Querschnittstechnologien

Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren
  • Druckluftanlagen
  • Anlagen zur Abwärmenutzung
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
  • Frequenzumrichter

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen: 20 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 25 % Zuschuss
  • Maximal 200.000 € pro Vorhaben
Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Was wird gefördert?

Die Bereitstellung von Prozesswärme aus folgenden Technologien. Voraussetzung ist, dass deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, z. B. Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung, Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen, verwendet wird.

  • Wärmeerzeuger aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen
  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere erneuerbare Wärmequellen

In welchem Umfang wird gefördert?

Solarkollektoren, Wärmepumpen, Geothermie

  • Großunternehmen: 40 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 40 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss

Biomasse

  • Großunternehmen: 20 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 30 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 40 % Zuschuss

Der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.

Modul 3 - Mess, Steuer-und Regelungstechnik

Was wird gefördert?

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Sollte die Energiemanagement-Softwarelösung in ein Prozess-/Gebäudeleitsystem integriert sein, sind lediglich die Mehrkosten gegenüber einem vergleichbaren Leitsystem ohne Energiemanagement-Funktionen förderfähig.

  • Energie-Management-Software
  • Sensoren
  • Steuer- und Regelungstechnik

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 25 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 35 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 45 % Zuschuss
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben
Modul 4 - Basisförderung: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

In welchem Umfang wird gefördert?

Über die Basisförderung können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Für den Antrag ist ein Nachweis erforderlich, dass der Endenergiebedarf durch den Anlagenaustausch um mindestens 15 % reduziert wird.

  • Mittelständische Unternehmen: 900 €/t CO₂-Einsparung bei max. 10 % der förderfähigen Kosten
  • Kleine Unternehmen: 1200 €/t CO₂-Einsparung bei max. 15 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben

Fördergegenstände Basisförderung:

  • Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
  • Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
  • Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
  • Lackierkabinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen
  • Laserschneider
  • Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
  • Elektrisch betriebene Backöfen
  • Werkzeugmaschinen
  • Pelletpressen, Brikettierpressen
  • Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
  • Kinoprojektoren
  • Elektrische Schweißgeräte
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Solarien

Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.

Voraussetzungen der Basisförderung

  • Berechnung von Effizienzsteigerung und CO₂-Ersparnis
  • Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
  • Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 4 - Premiumförderung: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO₂-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen.

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneinsparungen führen
  • Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung von Prozessen
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

In welchem Umfang wird gefördert?

Die Premiumförderung erfolgt technologieoffen für Klein, mittel- und Großunternehmen und bezieht sich auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn anhand eines detaillierten Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 30 % nachgewiesen werden können.

  • Großunternehmen: 1.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 25 % der förderfähigen Kosten
  • Mittelständische Unternehmen: 2.200 €/t CO₂-Einsparung bei max. 35 % der förderfähigen Kosten
  • Kleine Unternehmen: 2.600 €/t CO₂-Einsparung bei max. 45 % der förderfähigen Kosten
  • Maximal 20 Mio. € pro Vorhaben

Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung gibt es zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozent.

Fördergegenstände Premiumförderung:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen.
  • Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme.
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung.
  • Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess.
  • Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.

Voraussetzungen der Förderung

  • Nachweis der Einsparung anhand eines detaillierten Energieeinsparkonzepts
  • Berechnung von Effizienzsteigerung und mindestens 30 % CO₂-Ersparnis
  • Ermittlung der förderfähigen Investitionskosten
  • Erstellung durch einen unabhängigen und anerkannten Energie-Effizienz-Experten oder unternehmensintern, wenn ein DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem vorliegt.
Modul 5 - Transformationskonzepte

Die Förderung von Transformationskonzepten soll Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität unterstützen. In Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationskonzeptes kann zudem auch die Verlängerung des Zeit Rahmens (Bewilligungszeitraum) für die Umsetzung von Investitionsvorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ beantragt werden.

  • Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
  • Kosten für die Erstellung des Transformationskonzeptes

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Großunternehmen: 40 % Zuschuss
  • Mittelständische Unternehmen: 50 % Zuschuss
  • Kleine Unternehmen: 60 % Zuschuss
  • Maximal 60.000 Euro Förderzuschuss

Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Was wird gefördert?

Der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.

  • Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen
  • Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.

Folgende Energiequellen gelten für dieses Modul als Erneuerbaren Energien:

  • Erneuerbare geothermische-/hydrothermische-/aerothermische Quellen
  • Sonnenstrahlung
  • Abwärme

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen: 33 % Zuschuss
  • Maximal 200.000 € pro Vorhaben

Noch mehr Möglichkeiten Ihren Maschinen Park individuell fördern zu lassen

Der Fördergeber BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat zu Jahresbeginn 2024 einige Richtlinien erlassen, um das Förderverfahren zu beschleunigen und pragmatischer zu gestalten.

 

Modul 4 - Basisförderung

Gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Listung der förderfähigen Anlagen Feste Förderquoten Berechnung über Endenergieersparnis

Modul 4 - Premiumförderung

Gilt für alle Unternehmen
Nur für Technologien, die nicht auf der Basisliste stehen
Förderquoten bis zu 55 % möglich
Berechnung über CO2-Ersparnis

Förderwettbewerb

Gilt für alle Unternehmen und Technologien
Antragsteller legt Förderquote für seine Maßnahme selbst fest
Förderquoten bis zu 60 % möglich
Berechnung über CO2-Ersparnis

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