Investieren Sie in moderne Technik - mit staatlicher Förderung
Ziel der Fördermöglichkeiten
Effizienter produzieren – mit staatlicher Unterstützung
Der Staat fördert Unternehmen, die in energieeffiziente Maschinen und Anlagen investieren.
Egal, ob Sie bestehende Produktionsanlagen modernisieren oder neue Technik anschaffen möchten – wir unterstützen Sie dabei, die maximale Förderung zu erhalten und Ihren Investitionsaufwand deutlich zu senken.
Mit unserer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Förderprojekten übernehmen wir für Sie die gesamte Antragstellung – schnell, transparent und rechtssicher.
Was wir gefördert
Austausch älterer, ineffizienter Maschinen durch moderne, energieeffiziente Modelle
Anschaffung neuer Produktionsanlagen mit verbesserter Energieeffizienz
Nachrüstungen und Optimierungen bestehender Maschinen zur Senkung des Energieverbrauchs
Prozessumstellungen, Wärmerückgewinnung oder der Einsatz effizienter Antriebssysteme
BAFA Module 1-6
Mit den sechs BAFA-Fördermodulen unterstützt der Bund Unternehmen dabei, Energie effizienter zu nutzen, Betriebskosten zu senken und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Programme fördern Investitionen in moderne Technik, erneuerbare Energien und strategische Maßnahmen zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung.
Wer ist Antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, unabhängig von Branche oder Rechtsform.
Dazu zählen insbesondere:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
Großunternehmen (ohne Größenbeschränkung)
Selbstständige Freiberuflerinnen und Freiberufler
Kommunale Unternehmen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind
Auch Contractoren (Dienstleister, die Maßnahmen im Auftrag eines Unternehmens umsetzen) können antragsberechtigt sein – unter der Voraussetzung, dass die Investition eindeutig einem förderfähigen Endkunden zugeordnet werden kann.
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt werden.
Das antragstellende Unternehmen muss die Investition tätigen oder beauftragen.
Der Förderzweck (Energieeinsparung, Ressourceneffizienz, CO₂-Reduktion) muss eindeutig erkennbar und nachweisbar sein.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn bereits andere öffentliche Zuschüsse (z. B. aus EU-Mitteln) für dieselbe Maßnahme genutzt werden.
Modul 1 - Querschnittstechnologien
Was wird gefördert?
Modul 1 unterstützt investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen durch den Einsatz von hocheffizienten Technologien, die bereits auf dem Markt verfügbar sind. Gefördert werden insbesondere:
- Elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Druckluftanlagen (inkl. übergeordnete Regel- und Steuerungstechnik)
- Anlagen zur Abwärmenutzung / Wärmerückgewinnung
- Dämmmaßnahmen (Isolierung von Rohrleitungen, Armaturen, Behältern etc.)
- Frequenzumrichter zur Nachrüstung vorhandener Systeme
Wichtig: Gefördert werden in der Regel austauschpflichtige Maßnahmen, d. h. vorhandene Bestandsanlagen (Komponenten) werden ersetzt bzw. modernisiert. Auch Wärmetauscher und Dämmmaßnahmen an bestehenden Anlagen sind zulässig.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Kleine Unternehmen (KMU-Kategorie „klein“) erhalten bis zu 25 % Zuschuss der förderfähigen Kosten.
- Mittlere Unternehmen erhalten bis zu 20 % Zuschuss der förderfähigen Kosten.
- Maximaler Zuschussbetrag pro Vorhaben: 200.000 €
- Mindestinvestition: Das Netto-Investitionsvolumen (inklusive förderfähiger Nebenkosten) muss mindestens 2.000 € betragen.
- Mindestinvestition: Das Netto-Investitionsvolumen (inklusive förderfähiger Nebenkosten) muss mindestens 2.000 € betragen.
- Nebenkosten: Förderfähig sind auch Nebenkosten (z. B. Planung, Installation), allerdings begrenzt, oft bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Modul 2 - Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Was wird gefördert?
Modul 2 unterstützt Investitionen in Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, wenn die produzierte Wärme zu mehr als 50 % für betriebliche Prozesse genutzt wird (z. B. in Produktion, Verarbeitung, Dienstleistungen).
Gefördert werden u. a.:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Wärmegewinnung
- Wärmepumpen (aus erneuerbaren Quellen)
- Oberflächennahe und tiefe Geothermieanlagen
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
- KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) unter Nutzung erneuerbarer Wärmequellen
Auch Nebenkosten wie Planung, Installation, Montage oder Anbindung an bestehende Systeme sind in vielen Fällen förderfähig.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Kleine Unternehmen bis zu 60%
- Mittlere Unternehmen bis zu 50%
- Nicht-KMU / Große Unternehmen bis zu 40%
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ zusammenhängen, ist ein oberes Limit von 20 Millionen € Zuschuss vorgesehen.
Für Anlagen, die mit fester Biomasse betrieben werden, gelten reduzierte Fördersätze.
Wichtiges!
- Die erzeugte Wärme muss zu mindestens 50 % prozessbezogen verwendet werden (also in der Produktion oder Dienstleistung).
- Technologien müssen technische Mindestanforderungen erfüllen (z. B. Wirkungsgrade, Mess- und Dokumentationspflichten).
- Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Modul 3 - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Was wird gefördert?
Mit Modul 3 werden Investitionen in Hardware und Software unterstützt, die zur Digitalisierung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs dienen. Gefördert werden insbesondere:
- Energiemanagement-Softwarelösungen (Lizenzen, Inbetriebnahme etc.)
- Sensorik und Messgeräte (z. B. Strom-, Spannungs-, Temperatur-, Drucksensoren)
- Analog-Digital-Wandlung, Gateways, Datenlogger
- Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Aktoren, Regelventile etc., sofern sie direkt mit Energiemanagementsystemen verknüpft sind
- Einweisung / Schulung des Personals zur Nutzung der Software/Hardware
- Nebenkosten für Planung, Messkonzept, Softwareanbindung, Montage und Integration in bestehende Systeme
Wichtig: Die Hardware-MSR-Systeme müssen in eine gelistete Energie- oder Umweltmanagement-Software eingebunden sein. Die Ergebnisse der Sensorik müssen in das Energiemanagementsystem (z. B. nach ISO 50001) einfließen.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Kleine Unternehmen bis zu 45%
- Mittlere Unternehmen bis zu 35%
- Große Unternehmen / Nicht-KMU bis zu 25%
Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben liegt bei 20 Millionen Euro bei zusammenhängenden Maßnahmen.
Wichtige Rahmenbedingungen & Hinweise
- Die beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Bewilligung beginnen (Maßnahmenbeginn erst nach Zuwendungsbescheid).
- Die geförderte Hardware (MSR, Sensorik etc.) muss direkt mit einer gelisteten EMS-/Ums-Softwarelösung verbunden sein, d. h. eine Integration in ein anerkanntes Energiemanagementsystem ist zwingend.
- Das Messkonzept (für die Datenerfassung) ist Bestandteil des Antrags und muss plausibel und nachvollziehbar sein.
- Für Cloud-basierte EMS-Softwarelösungen können die externen Nutzungskosten als förderfähig anerkannt werden.
- Schulungs- und Einweisungskosten des Personals sind förderfähig.
- Nebenkosten wie Planung, Montage, Integration und Verbindung zur Software sind unter bestimmten Voraussetzungen mit förderfähig.
- Geräten wie PCs, Monitore, Drucker, Server etc. (Allgemeine Büro-Hardware) sind nicht förderfähig.
Modul 4 - Basisförderung: Energie und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Was wird gefördert?
Modul 4 zielt auf investive Maßnahmen, die Anlagen und Prozesse in Unternehmen energie- und ressourceneffizienter machen. Gefördert werden:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Effizienzsteigerung
- Nutzung und Rückgewinnung von Abwärme
- Energieeffiziente Wärme- oder Kältebereitstellung in Prozessen
- Elektrifizierung von Prozessschritten
- Maßnahmen zur Vermeidung und Reduktion von Energieverlusten (z. B. in Produktion, Kühlung, Belüftung)
- Dämmungen und Optimierungen in verbundenen Systemen
- Systeme zur Ressourceneffizienz (z. B. Materialeinsparungen, geringerer Wasser- oder Rohstoffeinsatz)
Die Förderung ist technologieoffen, d. h. eine breite Palette an Maßnahmen kann berücksichtigt werden.
Für viele Anträge ist erforderlich, ein Einsparkonzept (ESK) vorzulegen, das die potenziellen Energie- und CO₂-Einsparungen plausibel darlegt.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Kleine Unternehmen bis zu 15%
- Mittlere Unternehmen bis zu 10%
→ Voraussetzung: Investitionsvolumen mind. 10.000 € pro Maßnahme.
Wichtiges!
- Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach der novellierten Richtlinie dürfen bei Antragstellung ab einem bestimmten Datum Maßnahmen auf eigenes Risiko bereits begonnen werden.
- Das Einsparkonzept (bei Premiumförderung) muss von einem zugelassenen Energieberater erstellt werden, sofern kein zertifiziertes Energiemanagement (ISO 50001 / EMAS) vorhanden ist.
- Die im Antrag beantragten Maßnahmen müssen einen Endenergiebedarf um mindestens 15 % senken (bei Basisförderung) oder bestimmte CO₂-Einsparziele (bei Premiumförderung) erreichen.
- Maßnahmen, die nicht eindeutig und überwiegend prozessbezogen sind, sind nicht förderfähig (z. B. Heizung für Gebäudebereiche ohne Produktionszusammenhang).
- Die Investitionen, Planung, Begleitung und Umsetzungsbegleitung sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
Modul 5 - Transformationskonzepte
Inhalt der Förderung
Die Förderung von Transformationsplänen unterstützt Unternehmen dabei, ihre eigene Transformation hin zur Treibhausgasneutralität strategisch zu planen und umzusetzen.
Ziel ist es, den Weg zu einer klimafreundlichen Unternehmensführung strukturiert und messbar zu gestalten.
In Verbindung mit der Erstellung eines Transformationsplans kann außerdem eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für die Umsetzung von Investitionsvorhaben im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ beantragt werden.
Förderfähig sind insbesondere:
- Kosten für die Erstellung und Zertifizierung einer CO₂-Bilanz
- Kosten für die Erarbeitung des Transformationsplans inklusive Maßnahmenkonzept und Zielpfad
Förderhöhe:
Große Unternehmen -> ca. 40% maximaler Zuschuss 60.000€
Mittlere Unternehmen -> ca. 50% maximaler 60.000€
Kleine Unternehmen -> 60% maximaler Zuschuss 60.000€
Für Unternehmen, die Mitglied in einem Energieeffizienz- oder Klimaschutz-Netzwerk sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte, und der maximal mögliche Zuschuss steigt auf 90.000 €.
Ziel der Förderung:
Unternehmen sollen durch diese Förderung in die Lage versetzt werden,
- ihren Energie- und CO₂-Fußabdruck systematisch zu analysieren
- klare Reduktionsziele festzulegen
- konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um langfristig klimaneutral zu wirtschaften.
Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinsten- und Kleinen Unternehmen
Was wird gefördert?
Modul 6 unterstützt kleine Unternehmen dabei, fossil betriebene Produktionsanlagen zu ersetzen oder umzurüsten, um den Energieverbrauch auf elektrische oder erneuerbare Energiequellen umzustellen.
Ziel ist die deutliche Reduktion von CO₂-Emissionen und die Förderung klimafreundlicher Produktionsprozesse.
Gefördert werden:
- Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen
- Umrüstung bestehender Anlagen, die bislang mit fossilen Energieträgern betrieben werden, sodass sie künftig vollständig elektrisch betrieben werden können
Als erneuerbare Energiequellen im Sinne dieses Moduls gelten insbesondere:
- Geothermische, hydrothermische und aerothermische Energie
- Sonnenstrahlung (Solarenergie)
- Abwärme (z. B. aus industriellen Prozessen oder Nachbarsystemen)
Damit werden Investitionen gefördert, die die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduzieren und gleichzeitig den elektrischen Anteil am Gesamtenergieverbrauch erhöhen.
Förderhöhe:
Kleine Unternehmen -> ca. 33% maximaler Zuschuss 200.000€ pro Vorhaben
Ziel der Förderung:
Mit Modul 6 sollen kleine Unternehmen motiviert werden, ihre Produktionsprozesse auf nachhaltige Energieträger umzustellen.
Die Förderung trägt dazu bei,
- CO₂-Emissionen deutlich zu senken
- Energiekosten langfristig zu stabilisieren
- den elektrischen Anteil an der Energieversorgung zu erhöhen
Wichtiger Hinweis
Bei Verbundunternehmen oder Konzernen ist die Unternehmensgröße (KMU oder Großunternehmen) nach der EU-KMU-Definition zu prüfen – sie beeinflusst den Fördersatz.
Auch gemeinnützige Organisationen oder Vereine, die wirtschaftlich tätig sind (z. B. Werkstätten, Bildungseinrichtungen), können antragsberechtigt sein.
