Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Ziel der Förderung
Das Förderprogramm „Ausbildung“ des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM), unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die betriebliche Ausbildungsplätze für Berufskraftfahrer/innen schaffen. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel im Straßengüterverkehr entgegenzuwirken und die Qualität der Ausbildung zu fördern.
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße (KUM Definition). Der Betrag wird auf die Lehrjahre aufgeteilt
Kleinst/Kleines Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter oder einer Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme unter 10 Mio. € – erhalten 35.000€
Für mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme die 43 Mio. € nicht überschreiten – erhalten 30.000€
für große Unternehemen – erhalten 25.000€
*Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe nur bei erst Ausbildung zutrifft.
Wichtiges
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zGG ≥ 3,501 t) sind.
Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin, mit denen vor Bewilligung des Förderantrags noch nicht begonnen wurde.




Ziel der Förderung
Verbesserung der Qualifikation von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (mind. 7,5 t). Fokus liegt auf allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen, die auch auf andere Arbeitsbereiche übertragbar sind.
Was wird gefördert?
- Allgemeine Schulungen (z. B. wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung, Kommunikationskurse).
- Praktische Fahrertrainings auf Spezialgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum.
- Weiterbildungskosten: Ausbilderhonorare,Teilnehmerkosten (Pauschalen), Fahrtkosten etc.
Zuwendungs- voraussetzungen
- Nur Präsenzveranstaltungen mit mind. vier Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) werden gefördert.
- Die Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheid begonnen werden
- Die Weiterbildungseinrichtung musszertifiziert sein (z. B. AZAV,
BKrFQG)
Wer ist Antragsberechtigt?
- Unternehmen, die Güterkraftverkehr gem. §1GüKG betreiben und Halter/Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen sind.
Nicht förderberechtigt sind z. B. insolvente Unternehmen oder solche, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Förderhöhe
- Kleine Unternehmen: bis 70 %
- Mittlere Unternehmen: bis 60 %
- Große Unternehmen: bis 50 %
Max. 1.500 € pro Fahrzeug, max. 2 Mio. € jeMaßnahme
