Förderung von Abbiegeassistenzsystemen

„Weil jeder tote Winkel einer zu viel ist“

Erhöhen Sie die Sicherheit Ihres Fuhrparks – mit dem Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme (AAS) des Bundesamts für Logistik und Mobilität.
Nutzen Sie die staatliche Förderung, um Ihre Fahrzeuge mit moderner Sicherheitstechnik auszurüsten und Leben zu schützen.

Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

In Städten und Wohngebieten begegnen Fahrerinnen und Fahrer zunehmend komplexen Verkehrssituationen. Sie müssen Ampeln, Beschilderungen sowie den Gegen- und Querverkehr beachten und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere auf der Beifahrerseite – im Blick behalten.
Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrerinnen, Radfahrer und Fußgängerinnen, Fußgänger werden dabei von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen häufig übersehen – mit teils schweren Folgen.

Um diese Unfälle deutlich zu reduzieren und den Einsatz moderner Sicherheitstechnik zu fördern, hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) ins Leben gerufen.
Dieses Programm unterstützt Unternehmen finanziell bei der Nachrüstung oder Ausstattung ihrer Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen.

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Wer kann die Förderung beantragen?

  • Eigentümer, Halter, Leasingnehmer oder Mieter von förderfähigen Fahrzeugen.
  • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen sowie Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen
  • Die Fahrzeuge müssen im gewerblichen, freiberuflichen, gemeinnützigen oder öffentlich-rechtlichen Betrieb eingesetzt werden.

Damit können auch Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Feuerwehren von der Förderung profitieren, sofern die Fahrzeuge für öffentlich-rechtliche oder öffentlich geförderte Aufgaben genutzt werden beispielsweise im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes.

Wichtig: Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 7. Juli 2024 oder neue Fahrzeugtypen, die bereits werkseitig verpflichtend mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sind, sind nicht mehr förderfähig.

Förderumfang

  • Es werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen.
  • Maximal 1.500 € pro Einzelmaßnahme (also pro Installation / Fahrzeug)
  • Pro Antragsteller sind bis zu 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig
  • Die förderfähigen Kosten umfassen typischerweise das System selbst und den Einbau / Nachrüstkosten

Es gibt eine Zweckbindungsfrist von 2 Jahren — das heißt, in diesem Zeitraum darf das System nicht entfernt, deaktiviert oder das geförderte Fahrzeug veräußert werden (ohne das BALM zu informieren).

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Wichtiges

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor das System eingebaut oder Arbeiten begonnen werden.
  • Umsetzungsfrist nach Bewilligung: 6 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids (bei Nachrüstung inkl. technischer Abnahme und Bezahlung)

Hier finden Sie zukünftig die Informationen zur Antragstellung.

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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fördermöglichkeit prüfen!