Aus & Weiterbildung
Förderung von Ausbildungs-
und Weiterbildungsmaßnahmen
Förderfähige Ausbildung
zum Berufskraftfahrer
Wie hoch ist die Förderung für Ausbildung?
Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 € über drei Jahre als Aufwendungen anerkannt.
Davon beträgt die Förderhöhe:
70 % bei kleinen Unternehmen (insgesamt 35.000 €)
60 % bei mittleren Unternehmen (insgesamt 30.000 €)
50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (insgesamt 25.000 €)
Förderfähige Weiterbildung
Vorbereitungslehrgänge,
Fahrsicherheit und -ökonomie,
Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr (z.B. für Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten)
Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (z.B. Möbel- oder Schwergutbeförderung)
Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr (z.B. Fortbildung zum geprüften Logistik- oder Kraftverkehrsmeister, Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung)
Wie hoch ist die Förderung für Weiterbildung?
Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
Davon beträgt die Förderhöhe:
70 % bei kleinen Unternehmen (maximal 1.050 €)
60 % bei mittleren Unternehmen (maximal 900 €)
50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (maximal 750 €)
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