Förderung von Abbiegeassistenzsystemen

Ab dem 01.07.24 erfolgt die Beantragung und Förderung von Abbiegeassistenzsystemen wieder ausschließlich im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“).

Dies gilt dann auch für Abbiegeassistenzsysteme in Kraftfahrzeugen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit mehr als 3,5 Tonnen tzGM, deren Förderung bislang im Förderprogramm „US“ (vormals De-minimis) beantragt wurde und führt zu einer für die Antragstellenden leicht nachvollziehbaren Trennung zwischen den Förderprogrammen.

Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

In Städten und Wohngebieten stößt der Fahrer auf herausfordernde Verkehrssituationen. Er muss Ampeln, Beschilderungen, Gegen- und Querverkehr beachten und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer seitlich, vor allem auf der Beifahrerseite, im Auge behalten. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen werden dabei häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen. Daher kommt es zu folgenschweren Unfällen.

Um diese Unfälle signifikant zu verringern und einen Anreiz zu bieten, den Abbiegeassistenten zu nutzen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Dieses unterstützt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen finanziell. Wir haben Ihnen alle nötigen Informationen zusammengefasst und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung..

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